Nachhallzeit und Beurteilungspegel in Büroräumen nach DGUV Regel 115-401
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Gewerbeflächen

Teil von Welche Anforderungen gelten für Boden, Wände, Licht und Akustik bei Gewerbeflächen?

Wie lassen sich Nachhallzeiten und Beurteilungspegel in Büroflächen verbessern?

Nachhallzeit und Beurteilungspegel im Büro unterscheiden: Zielwerte für Gruppen- und Großraumbüros sowie wirksame raumakustische Maßnahmen im Überblick.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Nachhallzeit beschreibt, wie lange Schall im Raum nachklingt. Der Beurteilungspegel beschreibt dagegen die Lärmbelastung am Arbeitsplatz.
  • Für überwiegend geistige Tätigkeiten nennt die DGUV Regel 115-401 einen Beurteilungspegel bis 55 dB(A) und eine Nachhallzeit von 0,6 Sekunden in Gruppen- und Großraumbüros. Für Ein- und Zweipersonenbüros liegt der Wert bei 0,8 Sekunden.
  • Wirksam sind schallabsorbierende Decken, Wände und Böden, Schallschirme sowie klare Abstände zu Kommunikationsbereichen.
  • Eine Tätigkeitsanalyse steht vor der Zonierung des Büros.

Zwei Größen, zwei Aufgaben

Nachhallzeit und Beurteilungspegel werden oft verwechselt. Die Nachhallzeit ist eine Eigenschaft des Raums. Sie sagt, wie stark Wände, Decke, Boden und Möbel den Schall reflektieren. Ein halliger Raum mit harten Oberflächen verstärkt Sprache und Geräusche, auch wenn niemand besonders laut spricht.

Der Beurteilungspegel misst dagegen die tatsächliche Lärmbelastung am Arbeitsplatz über die Arbeitszeit. Er hängt von Tätigkeit, Gesprächen, Geräten und der Raumakustik zusammen ab. Ein Raum mit guter Akustik senkt also nicht automatisch jeden Pegel, er kann die Belastung aber spürbar verringern. Diese Trennung ist wichtig, weil beide Größen unterschiedliche Maßnahmen erfordern, auch wenn sie sich gegenseitig beeinflussen.

Beurteilungspegel nach Tätigkeit zuordnen

Die DGUV Regel 115-401 ordnet Beurteilungspegel den Konzentrationsanforderungen der Tätigkeit zu. Diese Tabelle fasst die Werte zusammen.

Beurteilungspegel Anforderung Typische Tätigkeiten
bis 55 dB(A) hohe Konzentration Softwareentwicklung, Übersetzen, Callcenter
55 bis 70 dB(A) mittlere Konzentration Publikumsverkehr, Archiv, Lager, Technikraum
70 bis 80 dB(A) geringe Konzentration Reinigungsarbeiten, Hausmeistertätigkeit

Wer diese Werte in einer Gefährdungsbeurteilung prüft, sollte nicht nur den Mittelwert betrachten. Einzelne laute Geräte wie Drucker oder Aktenvernichter können räumlich begrenzt wirken, während Gespräche und Telefonate den Pegel im ganzen Bereich anheben. Die DGUV empfiehlt deshalb, geräuschintensive Geräte in eigenen Technikräumen aufzustellen.

Raumakustische Maßnahmen auswählen

Die DGUV Regel 115-401 für Bürobetriebe nennt konkrete Maßnahmen für Arbeitsplätze mit überwiegend geistigen Tätigkeiten. Große schallreflektierende Flächen an Decke, Wänden und Boden sollen mit gut absorbierendem Material ausgestattet werden. Schallharte Oberflächen wie Beton, Fliesen, Naturstein oder Glas sind zu vermeiden. An Fensterfronten eignen sich zum Beispiel vertikale Lamellenstores, Möbelfronten können ebenfalls absorbierend wirken.

Zusätzlich helfen Schallschirme, die sowohl absorbieren als auch den Direktschall abschirmen. Entscheidend ist der Frequenzbereich der Sprache zwischen 250 und 2000 Hertz. Materialien mit hohen Absorptionsgraden in diesem Bereich senken den Nachhall wirksamer als reine Optik. Gute Werte allein reichen aber nicht, wenn die Zonierung nicht zur Tätigkeit passt. Konzentriertes Arbeiten und Kommunikationsbereiche sollten räumlich getrennt bleiben.

Tätigkeitsanalyse und Lombardeffekt

Die IFA-Fachinformation zu Akustik in Mehrpersonenbüros nennt als Grundausstattung eine Akustikdecke und einen Teppichboden. Jeder weitere Planungsschritt muss den Tätigkeiten im jeweiligen Büro angepasst werden. Konzentrierte Bereiche sollen frei von Gesprächen und Telefonaten bleiben. Zonen mit Teamarbeit und hohem Kommunikationsaufkommen eignen sich dagegen nicht für konzentrierte Arbeit.

Ein unterschätzter Effekt ist der Lombardeffekt. Steigt der Hintergrundgeräuschpegel, sprechen Beschäftigte lauter und heben den Pegel weiter an. Umgekehrt funktioniert der Effekt auch: Reduzieren raumakustische Maßnahmen die Hintergrundgeräusche, wird die Sprache leiser. Laut der IFA-Fachinformation erhöhen eine ausreichende Anzahl an Rückzugs- und Besprechungsräumen sowie die Einbeziehung der Beschäftigten die Akzeptanz und fördern die Zusammenarbeit.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Nachhallzeit und Beurteilungspegel? Die Nachhallzeit beschreibt, wie lange Schall im Raum nachklingt. Der Beurteilungspegel beschreibt die Lärmbelastung am Arbeitsplatz über die Arbeitszeit. Beide Größen beeinflussen sich, erfordern aber unterschiedliche Maßnahmen.

Welche Nachhallzeit gilt für Gruppen- und Großraumbüros? Nach der DGUV Regel 115-401 sollen 0,6 Sekunden in Gruppen- und Großraumbüros sowie 0,8 Sekunden in Ein- und Zweipersonenbüros nicht überschritten werden. Diese Werte gelten für Arbeitsplätze mit überwiegend geistigen Tätigkeiten.

Welche Maßnahmen verbessern die Raumakustik am schnellsten? Wirksam sind absorbierende Decken, Wände und Böden, schallabsorbierende Möbelfronten, Fensterlamellen und Schallschirme. Dazu kommt die räumliche Trennung von Konzentrations- und Kommunikationsbereichen nach einer Tätigkeitsanalyse.

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