
Gewerbeflächen
Teil von Welche Anforderungen gelten für Boden, Wände, Licht und Akustik bei Gewerbeflächen?
Beleuchtung im Büro planen mit Mindestbeleuchtungsstärken und Grenzwerten
Mindestbeleuchtungsstärken und Grenzwerte für Büro planen: Tabelle mit 500 Lux, 750 Lux und 50 Lux, UGR 19, Leuchtdichte 3:1 und Sicherheitsbeleuchtung.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Für Schreiben, Lesen, Bildschirmarbeit und Erste-Hilfe-Räume nennt die DGUV Regel 115-401 eine Mindestbeleuchtungsstärke von 500 Lux.
- Blendung soll über entblendete Leuchten mit einem UGR-Wert von höchstens 19 begrenzt werden.
- Arbeitsstätten mit Gefährdung bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung brauchen eine Sicherheitsbeleuchtung.
Mindestbeleuchtungsstärken je Tätigkeit ablesen
Die Tabelle Mindestbeleuchtungsstärken in Anlehnung an ASR A3.4 Anhang 3 in der DGUV Regel 115-401 ordnet jeder Nutzung einen Lux-Wert zu. Sie ist die erste Prüfliste für die Planung, ersetzt aber keine objektspezifische Messung.
| Bereich oder Tätigkeit | Mindestbeleuchtungsstärke |
|---|---|
| Schreiben, Lesen, Bildschirmarbeit, Erste-Hilfe-Räume | 500 Lux |
| Technisches Zeichnen (Handzeichnen) | 750 Lux |
| Umgebungsbereich Bildschirmarbeitsplatz, Ablegen, Kopieren, Empfangstheke | 300 Lux |
| Verkehrsflächen und Flure | 50 Lux |
| Verkehrsflächen und Flure im Bereich von Absätzen und Stufen | 100 Lux |
| Archive, Pausenräume, Teeküchen, Toiletten | 200 Lux |
Wann mehr Licht nötig ist
Anspruchsvolle Sehaufgaben und ältere Beschäftigte benötigen mehr Licht, etwa 750 Lux statt 500 Lux. Bei besonderen Sehanforderungen soll die Beleuchtungsstärke auf einer Mindestfläche von 600 mm mal 600 mm auf mindestens 750 Lux erhöht werden, zum Beispiel mit einer geeigneten Tischleuchte. Der alleinige Einsatz von Tisch- oder Stehleuchten reicht jedoch nicht aus.
Blendung, Reflexionen und Leuchtdichteunterschiede begrenzen
Gegen Blendung empfiehlt die DGUV Regel entblendete Leuchten mit einem UGR-Wert von nicht größer 19. Der maximale Leuchtdichteunterschied soll am Arbeitsplatz 3:1 und im Umfeld 10:1 nicht übersteigen. Arbeitsflächen und Bildschirme sollen frei von störenden Reflexionen sein. Sinnvoll sind eine Blickrichtung parallel zur Fensterfront und Sonnenschutz.
Lichtfarbe, Farbwiedergabe und Wartung einplanen
Für die Standardbeleuchtung im Büro werden Farbtemperaturen von 3300 K bis 5300 K empfohlen. Der Farbwiedergabeindex Ra sollte mindestens 80 betragen. So bleiben auch die Farben von Sicherheitszeichen erkennbar. Die Anlage ist regelmäßig zu reinigen und instand zu halten; Wartungsarbeiten an Beleuchtungseinrichtungen sollen fachkundige Personen übernehmen.
Sicherheitsbeleuchtung auf Rettungswegen mitdenken
Nach Nr. 3.4 Abs. 7 des Anhangs der ArbStättV müssen Arbeitsstätten eine ausreichende Sicherheitsbeleuchtung haben, wenn bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung die Sicherheit der Beschäftigten gefährdet werden kann. Fluchtwege und Notausgänge sind nach Nr. 2.3 Abs. 1 der ArbStättV mit einer Sicherheitsbeleuchtung auszurüsten, wenn das gefahrlose Verlassen nicht gewährleistet ist.
Prüfung bei anspruchsvollen Sehaufgaben veranlassen
Die DGUV Regel empfiehlt, die Mindestwerte der Beleuchtungsstärke einzuhalten und gegebenenfalls eine Prüfung zu veranlassen. Beispiel: In einem Großraumbüro liegen mehrere Messpunkte unter 500 Lux, obwohl dort gelesen und am Bildschirm gearbeitet wird. Dann sollten Sie die Beleuchtung überprüfen lassen und die Ursache klären, bevor Sie Leuchten austauschen. Diese Prüfung ist eine dokumentierte Planungs- und Kontrollmaßnahme, keine gesetzliche Messpflicht mit festem Turnus.
Häufige Fragen
Welche Mindestbeleuchtungsstärke gilt für Bildschirmarbeit? Die DGUV Regel 115-401 nennt 500 Lux für Schreiben, Lesen, Bildschirmarbeit und Erste-Hilfe-Räume.
Welcher UGR-Wert ist für Büroleuchten vorgesehen? Entblendete Leuchten mit einem UGR-Wert von nicht größer 19 sollen Blendung vermeiden.
Wann ist eine Sicherheitsbeleuchtung erforderlich? Wenn bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung die Sicherheit der Beschäftigten gefährdet werden kann, verlangt die ArbStättV eine ausreichende Sicherheitsbeleuchtung.



