Rutschhemmender Bodenbelag mit Sauberlaufzone im gewerblichen Eingangsbereich
Bild: Objektbetrachtung

Gewerbeflächen

Teil von Welche Anforderungen gelten für Boden, Wände, Licht und Akustik bei Gewerbeflächen?

Bodenbelag im Gewerbe nach Nutzung und Reinigung auswählen

Rutschhemmung im Gewerbe richtig zuordnen: R-Gruppen für Eingang, Treppe, Toilette, Pausenraum und Garage nach DGUV Regel 115-401; Reinigung und Nachweise.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Für Eingangsbereiche innen, Treppen innen, Toiletten und Pausenräume nennt die Tabelle 1 der DGUV Regel 115-401 die Bewertungsgruppe R 9.
  • Außenbereiche, Gehwege und Parkflächen liegen bei R 11 oder R 10, jeweils mit Verdrängungsraum V 4.
  • Die ArbStättV verlangt rutschhemmende, trittsichere Böden; Nachweise und Reinigbarkeit gehören in die Beschaffung.

R-Gruppen je Bereich zuordnen

Die DGUV Regel 115-401 enthält eine Tabelle 1 mit einem Auszug aus ASR A1.5 Anhang 2. Sie ordnet Räumen und Verkehrswegen eine Bewertungsgruppe der Rutschgefahr zu. Für Eingangsbereiche innen, Treppen innen, Toiletten, Pausenräume sowie Erste-Hilfe-Räume und vergleichbare Einrichtungen gilt demnach R 9. Prüfen Sie diese Zuordnung anhand der Tabelle zur Rutschhemmung und zum Verdrängungsraum für Ihren konkreten Bereich.

Für Umkleide- und Waschräume sowie Kaffee- und Teeküchen nennt die Tabelle R 10. Schrägrampen zum Beispiel für Rollstühle erhalten R 12 oder R 11. Schrägrampen innen benötigen laut Auszug eine R-Gruppe höher als der Zugangsbelag, falls zutreffend mit dessen V-Wert.

Bereich R-Gruppe Verdrängungsraum
Eingangsbereich innen, Treppe innen, Toilette, Pausenraum R 9 k. A.
Umkleide- und Waschraum, Kaffee- und Teeküche R 10 k. A.
Garage ohne Witterungseinfluss R 10 k. A.
Eingang außen, Gehweg, Parkfläche im Freien R 11 oder R 10 V 4
Schrägrampe für Rollstühle R 12 oder R 11 V 4

Übergänge und Sauberlaufzone planen

Deutliche Unterschiede in der Rutschhemmung können Stolper- und Rutschgefahren erzeugen. Die DGUV Regel empfiehlt deshalb, dass sich angrenzende Fußböden um nicht mehr als eine R-Gruppe unterscheiden. Das ist eine Empfehlung aus dem Kapitel Gute Praxis, keine allgemeine Normvorgabe.

Feuchtigkeit soll gar nicht erst ins Gebäude gelangen. Als Beispiel nennt die Regel eine ausreichend bemessene Fußmatte im Eingangsbereich, die Sauberlaufzone. Planen Sie diese Zone früh, denn sie bestimmt, welcher Belag dahinter noch sinnvoll ist. Diese praktische Empfehlung stammt aus derselben Quelle und ersetzt keine objektbezogene Gefährdungsbeurteilung.

Rechtlich gilt: Fußböden müssen nach Nr. 1.5 Abs. 2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung gegen Verrutschen gesichert, tragfähig, trittsicher und rutschhemmend sein und dürfen keine Unebenheiten, Löcher, Stolperstellen oder gefährlichen Schrägen aufweisen. Nach Abs. 1 sind Oberflächen so zu gestalten, dass sie leicht und sicher zu reinigen sind.

Reinigung, Reparatur und Mängelmeldung einplanen

Aus der geforderten leichten und sicheren Reinigbarkeit folgen unmittelbar Beschaffungskriterien. Fragen Sie vor der Entscheidung nach, mit welchem Verfahren der Belag im Alltag gereinigt wird, wie Fugen und Kanten behandelt werden und ob Reinigungsmittel die Rutschhemmung beeinflussen können. Diese Fragen leiten sich aus der Reinigungsanforderung ab.

Für die Instandhaltung beschreibt die DGUV Regel konkrete Mängel wie abgelöste Teppichfliesen oder abgebrochene Stufenkanten. Beschäftigte sollen Mängel melden, und wenn Sie die Reparatur nicht selbst in Auftrag geben können, informieren Sie Vermieter oder Vermieterin und wirken auf die Abstellung hin.

Bevor Sie einen Belag freigeben, fordern Sie einen Nachweis über die Rutschhemmung an. Die DGUV Regel rät ausdrücklich, sich entsprechende Nachweise vorlegen zu lassen. Prüfen Sie außerdem, ob die angestrebte R-Gruppe zum tatsächlichen Nutzungsbereich passt.

Häufige Fragen

Reicht R 9 für einen Pausenraum? Nach dem Auszug aus ASR A1.5 Anhang 2 in der DGUV Regel 115-401 ist R 9 für Pausenräume vorgesehen. Für Kaffee- und Teeküchen nennt dieselbe Tabelle R 10.

Welche R-Gruppe gilt im Eingangsbereich? Innen R 9, außen R 11 oder R 10 mit Verdrängungsraum V 4. Die Außenwerte und der Verdrängungsraum stehen in der Tabelle.

Wie weise ich die Rutschhemmung nach? Lassen Sie sich Nachweise vorlegen. Die DGUV Regel verweist dafür auf ihre Tabelle 1.

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