DGUV Regel 115-401 mit Zielwerten für Büroraumluft und Wartung
Bild: Objektbetrachtung

Gewerbeflächen

Teil von Welche technischen Anlagen im Gewerbeobjekt brauchen wiederkehrende Prüfungen?

Raumlufttechnik im Büro: was DGUV Regel 115-401 konkret fordert

DGUV Regel 115-401 fordert 1000 ppm CO2, 20 bis 22 Grad, 0,15 m/s und regelmäßige Wartung der Lüftungsanlage. Was das für Ihr Büro bedeutet.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die DGUV Regel 115-401 gilt für Bürobetriebe und liegt in der Ausgabe Januar 2026 vor.
  • Sie nennt Zielwerte, keine starren Wartungsintervalle für Lüftungsanlagen.
  • Kohlendioxidgehalt, Lufttemperatur und Luftgeschwindigkeit lassen sich messen und belegen.
  • Andere Lösungen sind zulässig, müssen aber mindestens ebenso sicher sein.

Was die DGUV Regel 115-401 regelt und für wen

Die DGUV Regel 115-401 Branche Bürobetriebe ist im Januar 2026 erschienen und richtet sich in erster Linie an Unternehmerinnen und Unternehmer. Sie zeigt, wie sich staatliche Arbeitsschutzvorschriften und Normen im Büroalltag anwenden lassen. Eine wichtige Einschränkung steht im Vorwort: Sie können andere Lösungen wählen, diese müssen im Ergebnis aber mindestens ebenso sicher sein. Den konkreten Rahmen liefert die Ausgabe Januar 2026 mit ihrem Anwendungsbereich.

Für eine erste Bestandsaufnahme genügen ein CO2-Messgerät und ein Thermometer. Die Luftgeschwindigkeit lässt sich nur mit einem geeigneten Messgerät bestimmen, beispielsweise einem Thermoanemometer. Ein Blick in einen Luftauslass allein kann keine 0,15 m/s messen. Dokumentieren Sie die Messwerte zusammen mit Datum, Uhrzeit und Wetterlage.

Zielwerte für Temperatur, Feuchte und Zugluft

Die Regel nennt messbare Größen. Bei sitzender Bürotätigkeit muss die Lufttemperatur mindestens 20 °C betragen, empfohlen werden 20 °C bis 22 °C. Verrichten Beschäftigte dagegen mittelschwere Arbeit im Stehen oder Gehen (zum Beispiel im Lager oder Archiv), genügen 17 °C. Bei Außentemperaturen bis 26 °C soll auch die Büroluft 26 °C nicht überschreiten.

Bei sitzender Tätigkeit und einer Lufttemperatur von 20 °C sollte die Luftgeschwindigkeit am Arbeitsplatz 0,15 m/s nicht überschreiten; bei höheren Lufttemperaturen können höhere Luftgeschwindigkeiten als angenehm empfunden werden. Die relative Luftfeuchte darf bei Anlagen mit Luftbefeuchtern höchstens 50 Prozent betragen.

Diese Zielwerte gelten für Arbeitsräume in Bürobetrieben, nicht automatisch für Produktionshallen oder andere Arbeitsstätten mit abweichenden Anforderungen. Prüfen Sie im Einzelfall, welches Regelwerk für Ihren Raumtyp gilt.

Beispielhafte Messreihe für einen Büroraum

Die folgende Tabelle ist ein eigenes Rechenbeispiel und nicht Bestandteil der DGUV Regel 115-401. Sie veranschaulicht, wie eine Stoßlüftung bei einem angenommenen Ausgangswert wirken könnte.

Größe Ausgangswert nach Stoßlüftung
CO2-Gehalt 1800 ppm 900 ppm
Lufttemperatur 24 °C 21 °C
Luftgeschwindigkeit 0,10 m/s 0,13 m/s

In diesem Beispiel halbiert sich ein CO2-Gehalt von 1800 ppm durch einen fünfminütigen Luftwechsel auf 900 ppm. Die DGUV Regel verlangt, durch regelmäßiges Stoßlüften einen Kohlendioxidgehalt von höchstens 1000 ppm sicherzustellen, schreibt aber diesen konkreten Effekt nicht vor.

Wartung der raumlufttechnischen Anlage

Bei technischer Lüftung verlangt die Regel etwas, das oft überlesen wird: Raumlufttechnische Anlagen sind regelmäßig und fachgerecht zu reinigen, zu warten und gegebenenfalls instand zu setzen. Ein konkretes Intervall nennt die Regel nicht.

Wer seine Anlage warten lassen will, kann auf Dienstleister zurückgreifen. WISAG beschreibt Instandhaltung für Heizungs-, Sanitär-, Lüftungs- und Kälteanlagen und nennt dabei Inspektion, Wartung und Prüfung nach gesetzlichen Verordnungen und Normen. Das ist eine Leistungsbeschreibung des Anbieters, kein unabhängiger Qualitätsnachweis und keine Preiszusage.

Checkliste für die Anlagenakte

  • Anlagenbezeichnung, Standort und Baujahr erfassen
  • Letztes Wartungs- und Reinigungsdatum eintragen
  • Filterwechsel dokumentieren, auch ohne festes Intervall
  • Messwerte für CO2, Temperatur und Feuchte ablegen
  • Zuständigkeit und Vertretung im Objekt benennen

Was aus der Regel nicht folgt

Zwei Fehlschlüsse kosten Geld. Erstens: Aus der Regel folgt keine pauschale Wartungsfrist. Wer ein Intervall festlegt, begründet es über Anlagentyp, Nutzung und Herstellerangaben. Zweitens: Die genannten Werte sind Zielwerte für die Planung und Kontrolle, nicht für einzelne Mitarbeitergespräche. Das Behaglichkeitsempfinden kann nach Geschlecht, Kleidung, Alter und Aufenthaltsdauer schwanken.

Häufige Fragen

Muss ich die Lüftungsanlage regelmäßig warten lassen? Die DGUV Regel 115-401 verlangt für raumlufttechnische Anlagen regelmäßige, fachgerechte Reinigung, Wartung und gegebenenfalls Instandsetzung. Ein festes Intervall nennt sie nicht. Das legen Sie anhand Ihrer Anlage fest.

Welcher CO2-Wert gilt im Büro? Der Kohlendioxidgehalt soll 1000 ppm durch regelmäßiges Stoßlüften nicht überschreiten, so die Regel. Das ist ein Zielwert für die Raumluft, kein medizinischer Grenzwert.

Gilt diese DGUV-Regel für jede Arbeitsstätte?

Nein. Die Regel richtet sich an Bürobetriebe und Tätigkeiten mit Bildschirmarbeit. Für andere Arbeitsstätten gelten jeweils eigene Vorschriften; prüfen Sie die für Ihren Raumtyp geltenden Regelungen.

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