Kennzahlen zu Gewerbesteuer und Grundsteuer mit amtlichen Durchschnittswerten
Bild: Objektbetrachtung

Gewerbeflächen

Teil von Welche Standortfaktoren sollte ein Betrieb wirklich prüfen?

Gewerbesteuer und Grundsteuer mit amtlichen Kennzahlen einordnen

Amtliche Kennzahlen zu Gewerbesteuer und Grundsteuer richtig lesen: Bundesdurchschnitt, Einnahmen und wo Sie lokale Hebesätze und Gebühren erfragen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Der bundesweite Durchschnittshebesatz ist ein Einordnungswert, kein kommunaler Satz.
  • Amtliche Einnahmenzahlen zeigen die Entwicklung der Realsteuern, nicht Ihre Steuerlast.
  • Lokale Hebesätze und Gebühren erfragen Sie bei Ihrer Kommune oder Ihrer IHK.

Warum der Bundesdurchschnitt nur ein Orientierungswert ist

Das Statistische Bundesamt weist für 2024 einen durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesatz aller Gemeinden von 409 Prozent aus, zwei Prozentpunkte über dem Vorjahreswert. Dieser Wert beschreibt einen Bundesdurchschnitt.

Er ist kein kommunaler Hebesatz und kein Steuerbetrag. Zwei Gemeinden mit gleichem Durchschnittsniveau können im Einzelfall deutlich auseinanderliegen. Wer den Durchschnitt als vermeintlichen Ortssatz in eine Kostenrechnung übernimmt, erhält ein falsches Ergebnis.

Gewerbesteuereinnahmen und Grundsteuer: die amtlichen Zahlen

Die Gemeinden erzielten 2024 rund 75,3 Milliarden Euro Gewerbesteuereinnahmen, ein Plus von 0,2 Prozent. Die Einnahmen aus der Grundsteuer B betrugen 15,6 Milliarden Euro, ein Plus von 3,8 Prozent, die aus der Grundsteuer A 0,4 Milliarden Euro, ein Plus von 2,9 Prozent.

Seit dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer auf Basis reformierter Regeln und neu festgesetzter Hebesätze erhoben. Hintergrund ist die Länderöffnungsklausel, von der einige Bundesländer Gebrauch gemacht haben. Diese Reform ist Kontext für Ihre Standortprüfung, nicht Grundlage für eine eigene Steuerberechnung.

Einordnungstabelle: amtliche Kennzahl, Datenstand, Bezugsebene, Aussagegrenze

Kennzahl Datenstand Bezugsebene Aussagegrenze
Gewerbesteuerhebesatz, Durchschnitt 2024 alle Gemeinden in Deutschland kein kommunaler Satz, kein Steuerbetrag
Grundsteuer A, Durchschnittshebesatz 2024 alle Gemeinden in Deutschland kein Satz für Ihr Grundstück
Grundsteuer B, Durchschnittshebesatz 2024 alle Gemeinden in Deutschland kein Satz für Ihr Grundstück
Hebesätze und Gebühren vor Ort nicht in den Quellen enthalten einzelne Kommune nur bei der Kommune selbst zu erfragen

Die Tabelle trennt bewusst drei Ebenen: bundesweite Durchschnittswerte, die Struktur der Einnahmen und die lokale Auskunft. Nur die dritte Ebene lässt sich auf ein konkretes Objekt beziehen.

Kommunale Unterschiede: was Sie konkret erfragen müssen

Die Höhe der Gewerbesteuerhebesätze variiert zwischen den Kommunen und beeinflusst die laufende steuerliche Belastung eines Unternehmens. Die IHK-Organisation bereitet Informationen zu aktuellen Gewerbe- und Grundsteuerhebesätzen zentral auf.

Lokale Hebesätze, Abfall-, Abwasser- und Erschließungsbeiträge lassen sich aus den amtlichen Durchschnittszahlen nicht ableiten. Fragen Sie diese Punkte bei Ihrer Standortkommune und ergänzend bei Ihrer IHK ab.

Kostenrelevante Standortfaktoren der IHK einordnen

Die IHK zu Rostock nennt in ihrer Standortanalyse die Höhe der Grundstückskosten, den Hebesatz der Gewerbesteuer, Entsorgungskosten, Energiepreise und Lärmschutzbestimmungen als kostenrelevante Faktoren. Konkrete Förder- oder Nebenkostenhöhen beziffert sie nicht.

Praktisch bedeutet das: Nutzen Sie diese Liste als Abfragefragen an die Kommune, nicht als Rechenmodell. Der Bundesdurchschnitt liefert dabei nur den Rahmen, in dem Sie das lokale Angebot bewerten.

Beispielrechnung: warum der Durchschnitt keine Entscheidung ersetzt

Angenommen, ein Betrieb vergleicht zwei Standorte und übernimmt versuchsweise einen angenommenen Gewinn vor Gewerbesteuer von 100.000 Euro. Würde man fälschlich den Bundesdurchschnitt von 409 Prozent ansetzen, ergäbe sich rechnerisch: 100.000 Euro mal 0,035, die gesetzliche Messzahl von 3,5 Prozent, ergibt 3.500 Euro, multipliziert mit dem Hebesatz 4,09 ergibt 14.315 Euro.

Dieses Beispiel ist eine vereinfachte illustrative Rechnung und keine Steuerberechnung. Die tatsächliche Belastung hängt vom messbaren Gewinn, dem lokalen Hebesatz und weiteren Regelungen ab. So wird bei natürlichen Personen und Personengesellschaften der abgerundete Gewerbeertrag zusätzlich um einen Freibetrag von 24.500 Euro gekürzt, den das Beispiel bewusst außer Acht lässt. Rechnen Sie deshalb mit dem echten Ortssatz, nicht mit dem Bundesschnitt.

Häufige Fragen

Ist der Bundesdurchschnitt von 409 Prozent mein Hebesatz? Nein. Er ist ein Durchschnittswert über alle Gemeinden und kein kommunaler Satz.

Wo erfahre ich den Hebesatz meiner Wunschkommune? Bei der Standortkommune selbst sowie über die zentral aufbereiteten IHK-Informationen zu aktuellen Hebesätzen.

Was änderte sich bei der Grundsteuer zum 1. Januar 2025? Sie wird seitdem auf Basis reformierter Regeln und neu festgesetzter Hebesätze erhoben; die Länderöffnungsklausel wurde von einigen Bundesländern genutzt.

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