
Gewerbeflächen
Teil von Welche Kriterien zählen vor der Auswahl einer Gewerbefläche?
Zentrale Messwerte für den Flächenzuschnitt im Gewerbe
Zentrale Messwerte aus ArbStättV-Anhang und DGUV-Regel 115-401 prüfen: Grundfläche, Bewegungsfläche, Tischfläche, Wegbreite und lichte Höhe im Büro.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Der ArbStättV-Anhang fordert eine ausreichende Grundfläche und lichte Höhe, nennt aber keine Quadratmeterzahl je Arbeitsplatz.
- Die DGUV-Regel 115-401 liefert für Büros konkrete Richtwerte: 8 bis 10 m² pro Person, im Großraumbüro 12 bis 15 m².
- Einzelmaße wie 1600 mal 800 mm Tischfläche und 1,5 m² Bewegungsfläche stehen in der DGUV-Regel, nicht im Verordnungstext.
- Mit fünf Werten lässt sich ein Grundriss durchrechnen, bevor der Mietvertrag unterschrieben wird.
Warum die Verordnung wenig Zahlen nennt
Der Anhang der Arbeitsstättenverordnung verlangt eine ausreichende Grundfläche und eine von der Raumgröße abhängige lichte Höhe. Die konkreten Werte richten sich nach Nutzung und Gefährdungsbeurteilung. Für die Grundfläche je Person enthält der Verordnungstext daher keine feste Quadratmeterzahl.
Wer den Zuschnitt prüfen will, braucht deshalb zwei Ebenen. Die Verordnung liefert die Pflicht und den Rahmen, die DGUV-Regel 115-401 für Bürobetriebe liefert die Büro-Richtwerte. Beide Quellen gelten für Arbeitsstätten und Büroarbeitsplätze, nicht für jede Halle.
| Messwert | Richtwert | Quelle |
|---|---|---|
| Grundfläche pro Person | 8 bis 10 m², im Großraumbüro 12 bis 15 m² | DGUV-Regel 115-401 |
| Arbeitsfläche Tisch | mindestens 1600 x 800 mm | DGUV-Regel 115-401 |
| Bewegungsfläche | mindestens 1,5 m², je Seite mindestens 1 m | DGUV-Regel 115-401 |
| Zugangsbreite | mindestens 600 mm | DGUV-Regel 115-401 |
| Lichte Höhe | nach Raumgröße, kein fester Zahlenwert | ArbStättV-Anhang |
Die Tabelle ist ein Prüfschema, keine abschließende Auslegung. Die genannten Werte sind Richtwerte der DGUV-Regel für Bildschirm- und Büroarbeitsplätze; Barrierefreiheit oder zusätzliche Pausen- und Besprechungsflächen können größere Flächen erfordern.
Die fünf Messwerte im Detail
Grundfläche pro Person. Die DGUV-Regel nennt 8 bis 10 m² pro Person. Im Großraumbüro mit einer Grundfläche über 400 m² gilt ein Richtwert von 12 bis 15 m² pro Person.
Arbeitsfläche am Tisch. Für den Büroarbeitstisch gilt eine Platte von mindestens 1600 mal 800 mm. Bei geringem Arbeitsmittelbedarf ist eine Verringerung der Breite auf 1200 mm möglich. Drucker, Kopierer und weitere Geräte zählen zur Stellfläche, nicht zur Tischplatte.
Bewegungsfläche. Die Bewegungsfläche am Arbeitsplatz soll mindestens 1,5 m² betragen, mit mindestens 1 m Breite und Tiefe. Die Regel benennt dazu die Mindesttiefe für Benutzerflächen an Möbeln und Geräten mit 800 mm sowie einen Sicherheitsabstand von 500 mm an Funktionsflächen wie Schränken mit Auszug.
Verkehrswegbreite. Die Breite des Zugangs zum persönlich zugewiesenen Arbeitsplatz und von Gängen zu gelegentlich genutzten Betriebseinrichtungen soll mindestens 600 mm betragen. Der ArbStättV-Anhang verlangt Verkehrswege, die sich nach der Anzahl der Benutzer und der Art des Betriebs richten.
Lichte Höhe. Der Anhang fordert eine ausreichende lichte Höhe in Abhängigkeit von der Grundfläche. Er nennt keinen festen Meterwert, begrenzt den Luftraum aber nach physischer Belastung und Personenzahl.
So rechnen Sie einen Grundriss durch
Das folgende Beispiel ist eine illustrative Rechnung mit angenommenen Werten, keine gemessene Marktgröße. Angenommen seien 12 Büroarbeitsplätze auf 140 m² Grundfläche, kein Großraumbüro, Tische mit 1600 mm Breite.
- Grundflächenbedarf: 12 x 8 m² = 96 m² Untergrenze, 12 x 10 m² = 120 m² Obergrenze.
- Tischfläche je Platz: 1,6 m x 0,8 m = 1,28 m², bei 12 Plätzen rund 15,4 m² nur für Tischplatten.
- Bewegungsfläche: 12 x 1,5 m² = 18 m².
- Zugangswege: prüfen, ob jeder Platz mindestens 600 mm breit erreichbar bleibt.
- Restfläche: 140 minus Grundflächen-Obergrenze 120 m² ergibt 20 m² für Stell-, Benutzer- und Funktionsflächen; das ist knapp, sobald Drucker, Schränke und Besprechungsbereiche hinzukommen.
Trägt man die Werte in den Grundriss ein, fällt schnell auf, ob eine Fläche nur nach Quadratmetern passt oder auch im Alltag begehbar bleibt. Die DGUV-Regel empfiehlt zusätzlich, Pausen- und Besprechungsbereiche einzuplanen und die Blickrichtung der Tische parallel zur Fensterfront zu wählen, um Blendung zu vermeiden.
Häufige Fragen
Reicht die Grundfläche pro Person als alleiniger Test? Nein. Zwei Räume mit gleicher Quadratmeterzahl können unterschiedlich gut funktionieren, wenn Verkehrswege, Stellflächen und Bewegungsflächen anders verteilt sind. Prüfen Sie immer alle fünf Werte zusammen.
Gelten die DGUV-Richtwerte auch für Produktions- oder Lagerhallen? Die DGUV-Regel 115-401 ist bürospezifisch. Für Hallen ohne Büroarbeitsplätze liefert sie keine passenden Werte; dort gilt der ArbStättV-Anhang nach der jeweiligen Nutzung.
Gibt es einen festen Mindestwert für die lichte Höhe? Der ArbStättV-Anhang nennt keine absolute Zahl, sondern verlangt eine ausreichende lichte Höhe in Abhängigkeit von der Grundfläche. Wie hoch der Wert im Einzelfall ausfällt, hängt von Nutzung und Gefährdungsbeurteilung ab.



